§ 188 StGB
- § 188 Abs. 2 StGB
- § 188 StGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 188 StGB
Erfasst kommunalpolitisches Leben, Strafrahmen bis 5 Jahre
· geändert seit 3.4.2021
2 Fundstellenin 1 Schema
- § 185 StGBSchema
Verleumdung, § 187 StGB · Üble Nachrede, § 186 StGB › Qualifikationen