§ 240 StGB
- § 240 Abs. 2 StGB
- § 240 Abs. 3 StGB
- § 240 Abs. 4 StGB
- § 240 StGB
- §§ 240, 249 StGB
- §§ 240, 253 StGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 240 StGB
Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a.F. (sexuelle Handlung) gestrichen
Regelbeispielkatalog von 2014 stimmt nicht mehr · geändert seit 10.11.2016
16 Fundstellenin 11 Schemata
- § 240 StGB (Nötigung)Schema
Empfindliches Übel › Drohung mit Unterlassen eines Verhaltens zu dem der Täter rechtlich nicht verpflichtet is · Rechtswidrigkeit, § 240 Abs. 2 StGB
- § 252 StGB (räuberischer Diebstahl)Schema
- §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)Schema
- §§ 253, 255 StGBSchema
§ 253 StGB (Erpressung) · Nötigungserfolg › Teleologische Reduktion des Nötigungserfolgs auf Vermögensverfügungen (Abgrenzung Raub und (
- §§ 259 ff. StGB (Hehlerei)Schema
Tatobjekt › Gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat erlangt
- DefinitionenSchema
Einverständnis › Fallgruppen
- Grundrechte contSchema
Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit)
- RechtfertigungSchema
Angriff › Notwehrfähiges Gut / Interesse
- SchuldSchema
„Schuldform“ (Prüfung des Erlaubnistatbestandsirrtums) › Erforderlichkeit einer Streitentscheidung · Entschuldigender Notstand, § 35 StGB › Notstandslage
- StrafrechtSchema
BGH 3 StR 284/05 in Revision › , Systematik: § 306f steht hinter § 306e StGB; Systematik: Mit der selben Logik
- Vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt (nebst Irrtümern)Schema