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§ 241 StGB

  • § 241 Abs. 1 StGB
  • § 241 Abs. 2 StGB
  • § 241 StGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 241 StGB

    Erfasst jetzt auch Drohung mit Vergehen; Abs. 4 Qualifikation neu

    2014er-Schema deckt nur noch den heutigen Abs. 2 ab · geändert seit 3.4.2021

2 Fundstellen

2 Fundstellen in 2 DokumentenRechtsstandImpressumDatenschutz