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§ 316 StGB

  • § 316 Abs. 2 StGB
  • § 316 StGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 316 StGB

    Verkehrsbegriff verweist jetzt auf §§ 315 bis 315e

    Einbeziehung der neuen §§ 315d, 315e · geändert seit 13.10.2017

6 Fundstellenin 5 Schemata

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