§ 5 StGB
- § 5 Nr. 11 StGB
- § 5 Nr. 8, 9, § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB
- §§ 5, 7 Abs. 1 StGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 5 StGB
Auslandstaten erweitert auf Täter mit Lebensgrundlage im Inland
· geändert seit 1.10.2023
3 Fundstellenin 2 Schemata
- § 153 (Falsche uneidliche Aussage)Schema
§ 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt)
- DefinitionenSchema
Internationales Strafrecht