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§ 5 StGB

  • § 5 Nr. 11 StGB
  • § 5 Nr. 8, 9, § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB
  • §§ 5, 7 Abs. 1 StGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 5 StGB

    Auslandstaten erweitert auf Täter mit Lebensgrundlage im Inland

    · geändert seit 1.10.2023

3 Fundstellenin 2 Schemata

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