§ 100a StPO
- § 100a Satz 2 Alt. 1 StPO
- § 100a Satz 2 Alt. 2 StPO
- § 100a StPO
- §§ 100a, 100b StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 100a StPO
Quellen-TKÜ in Abs. 1 S. 2, 3; BVerfG 24.06.2025 (1 BvR 180/23) erklärt S. 2, 3 für nichtig
Nichtig, soweit bei Höchststrafe bis 3 Jahre zugelassen (Verstoß gegen IT-Grundrecht) · geändert seit 24.8.2017
3 Fundstellenin 1 Schema
- StPOSchema
Zwangsmaßnahmen › Eingriffe in den persönlichen Geheimbereich · Telefonüberwachung, § 100a StPO