§ 136 StPO
- § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO
- § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
- § 136 Abs. 1 Satz 2, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO
- § 136 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO
- § 136 StPO
- §§ 136, 136a StPO
- §§ 136, 136a, 243 Abs. 4, § 254 StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 136 StPO
Fünf Änderungen: Kostenfolgen, audiovisuelle Aufzeichnung, Belehrung bei jeder Vernehmung
· geändert seit 1.7.2021
10 Fundstellenin 3 Schemata
- BeweisverwertungSchema
- StPOSchema
Unterlassene Belehrung des Beschuldigten bei der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren · Arten › Strengbeweis · Abwägung im Einzelfall zwischen Interesse des Staates (als Vertreter der Allgemeinheit) an der Tataufklärung u · Beweissurrogate › Ersetzung des früheren Geständnisse notwendig, wenn Angeklagter in der Hauptverhandlung erst
- StrafrechtSchema
beschränkt (Zeuge mit Aussageverweigerungsrecht), 55 StPO › Bewährungsstrafe laufend; darf berücksichtigt werd · BGH 3 StR 284/05 in Revision · BGH 3 StR 284/05 in Revision › , Argument: schon keine Regelungslücke!