§ 140 StPO
- § 140 Abs. 1 Satz 5 StPO
- § 140 StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 140 StPO
Abs. 1 hat jetzt 11 Nummern
Satz 'Pflichtverteidiger erst nach Anklageerhebung' ist falsch · geändert seit 13.12.2019
§ 140 StPO neu gefasst (Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919): elf Katalogfälle in Abs. 1, Generalklausel in Abs. 2
Katalog der notwendigen Verteidigung von 2014 ist unvollständig; frühere Änderung durch das 3. Opferrechtsreformgesetz zum 31.12.2015 · geändert seit 13.12.2019
2 Fundstellen
- Prozessuales GutachtenSchema
B. Prozessuales Gutachten
- StPOSchema