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§ 140 StPO

  • § 140 Abs. 1 Satz 5 StPO
  • § 140 StPO

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 140 StPO

    Abs. 1 hat jetzt 11 Nummern

    Satz 'Pflichtverteidiger erst nach Anklageerhebung' ist falsch · geändert seit 13.12.2019

  • § 140 StPO neu gefasst (Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919): elf Katalogfälle in Abs. 1, Generalklausel in Abs. 2

    Katalog der notwendigen Verteidigung von 2014 ist unvollständig; frühere Änderung durch das 3. Opferrechtsreformgesetz zum 31.12.2015 · geändert seit 13.12.2019

2 Fundstellen

2 Fundstellen in 2 DokumentenRechtsstandImpressumDatenschutz