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§ 158 StPO

  • § 158 Abs. 1 StPO
  • § 158 Abs. 2 StPO
  • §§ 158 ff. StPO

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 158 StPO: formlose elektronische Strafanzeige möglich; Strafantrag ohne zwingende Schriftform, wenn Identität und Wille eindeutig erkennbar sind

    Formanforderungen an Anzeige und Antrag sind gelockert · geändert seit 17.7.2024

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