§ 158 StPO
- § 158 Abs. 1 StPO
- § 158 Abs. 2 StPO
- §§ 158 ff. StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 158 StPO: formlose elektronische Strafanzeige möglich; Strafantrag ohne zwingende Schriftform, wenn Identität und Wille eindeutig erkennbar sind
Formanforderungen an Anzeige und Antrag sind gelockert · geändert seit 17.7.2024
4 Fundstellenin 2 Schemata
- § 164 StGB (Falsche Verdächtigung)Schema
Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB
- StPOSchema
Gang des Strafverfahrens · Klageerzwingungsverfahren · Strafantrag, §§ 77 ff. StGB