§ 244 StPO
- § 244 Abs. 2 StPO
- § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
- § 244 Abs. 3 StPO
- § 244 Abs. 3-5 StPO
- §§ 244 ff. StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 244 StPO
Legaldefinition des Beweisantrags neu; 'Verschleppungsabsicht' aus Abs. 3 gestrichen
Der 7-Punkte-Katalog des § 244 III 2 a.F. stimmt nicht mehr · geändert seit 13.12.2019
§ 244 III 1 StPO enthält jetzt eine Legaldefinition des Beweisantrags (konkrete Tatsachenbehauptung, bestimmtes Beweismittel, Konnexitätsdarlegung)
Kernstoff der Strafrechtsklausur im 2. Examen; Material von 2014/2015 ist hier vollständig überholt · geändert seit 13.12.2019
7 Fundstellenin 4 Schemata
- § 185 StGBSchema
Üble Nachrede, § 186 StGB
- DefinitionenSchema
- StPOSchema
Beweiserhebung › Arten · Beweissurrogate · Strafbefehlsverfahren, §§ 407 StPO › Verfahren nach Erlass des Strafbefehls, insbesondere Rechtsmittel
- StrafrechtSchema
beschränkt (Zeuge mit Aussageverweigerungsrecht), 55 StPO