§ 253 StPO
- § 253 StPO
5 Fundstellenin 2 Schemata
- StPOSchema
Zulässigkeit › Ausnahmen · § 252 StPO · Beweissurrogate · Beweissurrogate › Ersetzung des früheren Geständnisse notwendig, wenn Angeklagter in der Hauptverhandlung erst
- StrafrechtSchema
, Argument: im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, § 85 Abs. 2 ZPO ist ein Ausfluss davon, daher wäre