§ 55 StPO
- § 55 Abs. 2 StPO
- § 55 StPO
- §§ 55, 81c StPO
10 Fundstellenin 2 Schemata
- StPOSchema
Grundsätze der Verfahrensdurchführung und der Beweiserhebung › Nemo tenetur – Grundsatz · Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO · Abwägung im Einzelfall zwischen Interesse des Staates (als Vertreter der Allgemeinheit) an der Tataufklärung u · Schweigen einer Auskunftsperson in der Beweiswürdigung › Schweigen eines Zeugen · § 252 StPO › Nachträgliche Zeugnisverweigerung, Ergänzung der §§ 52 ff. StPO, anwendbar auf
- StrafrechtSchema
BGH 3 StR 284/05 in Revision › , Argument: im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, § 85 Abs. 2 ZPO ist · BGH 3 StR 284/05 in Revision › , wenn effektive Verteidigung möglich, das aber meistens nicht der Fall! · BGH 3 StR 284/05 in Revision › auch frühere Übersetzungsleistung? Nur wenn bewiesen ist, dass alles Mist!