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§ 55 StPO

  • § 55 Abs. 2 StPO
  • § 55 StPO
  • §§ 55, 81c StPO

10 Fundstellenin 2 Schemata

  • StPOSchema

    Grundsätze der Verfahrensdurchführung und der Beweiserhebung › Nemo tenetur – Grundsatz · Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO · Abwägung im Einzelfall zwischen Interesse des Staates (als Vertreter der Allgemeinheit) an der Tataufklärung u · Schweigen einer Auskunftsperson in der Beweiswürdigung › Schweigen eines Zeugen · § 252 StPO › Nachträgliche Zeugnisverweigerung, Ergänzung der §§ 52 ff. StPO, anwendbar auf

  • StrafrechtSchema

    BGH 3 StR 284/05 in Revision › , Argument: im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, § 85 Abs. 2 ZPO ist · BGH 3 StR 284/05 in Revision › , wenn effektive Verteidigung möglich, das aber meistens nicht der Fall! · BGH 3 StR 284/05 in Revision › auch frühere Übersetzungsleistung? Nur wenn bewiesen ist, dass alles Mist!

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