§ 97 StPO
- § 97 Abs. 2 StPO
- § 97 StPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 97 StPO
Beschlagnahmeverbote viermal geändert
· geändert seit 1.1.2021
5 Fundstellenin 2 Schemata
- StPOSchema
Zeugnisverweigerungsrecht, §§ 52, 53 StPO · Beschlagnahme › Maßnahmen zur Sicherstellung · Durchsuchung von Räumen und Personen › Durchsuchungsbeschränkungen
- StrafrechtSchema
BGH 3 StR 284/05 in Revision › auch frühere Übersetzungsleistung? Nur wenn bewiesen ist, dass alles Mist! · BGH 3 StR 284/05 in Revision › geht das? (-) [BGH], solange das Verfahren gegen den Ehemann nicht rechtskräfti