§ 4 VwZG
- § 4 VwZG
2 Fundstellen
- Öffentliches RechtSchema
Sonstiges › Zustellung
- VerwaltungsR AT contSchema
Bekanntgabe › Förmlich (= Zustellung), § 41 Abs. 5 VwVfG, wenn ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben.
Sonstiges › Zustellung
Bekanntgabe › Förmlich (= Zustellung), § 41 Abs. 5 VwVfG, wenn ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben.