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§ 606 ZPO

  • § 606 ZPO

Klageschrift

Soll ein Verfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes vollständig in englischer Sprache geführt werden, so ist dies in der englischsprachigen Klageschrift anzugeben. Sofern die Parteien eine Vereinbarung über die Führung des Verfahrens in englischer Sprache getroffen haben, ist diese Vereinbarung in der Klageschrift darzulegen.

4 Fundstellenin 3 Schemata

  • DefinitionenSchema

    Generalklausel, § 1353 BGB › Schaffung von Pflichten

  • Familie ErbSchema

    Unterlassungsanspruch gegen den Ehepartner bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung: ›…

  • FamilienrechtSchema

    Unterlassungsanspruch gegen den Ehegatten bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung