§ 606 ZPO
- § 606 ZPO
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§§ 606-609 ZPO neu belegt (Justizstandort-Stärkungsgesetz): Abschnitt 1 Englischsprachige Verfahren, Klageschrift, Beteiligung Dritter, Übersetzung
§§ 606-609 ZPO = Musterfeststellungsklage→§§ 606-609 ZPO = Englischsprachige Verfahren
Stiller Fehler: '§ 606 ZPO' bedeutet heute Englisch als Gerichtssprache, nicht Musterfeststellungsklage · umnummeriert seit 1.4.2025
§ 606 ZPO
Musterfeststellungsklage (eingeführt 01.11.2018) durch das VDuG aus der ZPO herausgelöst; das gesamte Buch 6 der ZPO wurde gestrichen
§§ 606-614 ZPO→§§ 41 f. VDuG
Fundstellen '§§ 606 ff. ZPO' für die Musterfeststellungsklage sind falsch; sie steht heute in §§ 41 f. VDuG · weggefallen seit 13.10.2023
4 Fundstellenin 3 Schemata
- DefinitionenSchema
Generalklausel, § 1353 BGB › Schaffung von Pflichten
- Familie ErbSchema
Unterlassungsanspruch gegen den Ehepartner bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung: › Unterlassungsansprüc
- FamilienrechtSchema
Unterlassungsanspruch gegen den Ehegatten bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung