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§ 606 ZPO

  • § 606 ZPO

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • §§ 606-609 ZPO neu belegt (Justizstandort-Stärkungsgesetz): Abschnitt 1 Englischsprachige Verfahren, Klageschrift, Beteiligung Dritter, Übersetzung

    §§ 606-609 ZPO = Musterfeststellungsklage§§ 606-609 ZPO = Englischsprachige Verfahren

    Stiller Fehler: '§ 606 ZPO' bedeutet heute Englisch als Gerichtssprache, nicht Musterfeststellungsklage · umnummeriert seit 1.4.2025

  • § 606 ZPO

    Musterfeststellungsklage (eingeführt 01.11.2018) durch das VDuG aus der ZPO herausgelöst; das gesamte Buch 6 der ZPO wurde gestrichen

    §§ 606-614 ZPO§§ 41 f. VDuG

    Fundstellen '§§ 606 ff. ZPO' für die Musterfeststellungsklage sind falsch; sie steht heute in §§ 41 f. VDuG · weggefallen seit 13.10.2023

4 Fundstellenin 3 Schemata

  • DefinitionenSchema

    Generalklausel, § 1353 BGB › Schaffung von Pflichten

  • Familie ErbSchema

    Unterlassungsanspruch gegen den Ehepartner bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung: › Unterlassungsansprüc

  • FamilienrechtSchema

    Unterlassungsanspruch gegen den Ehegatten bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung

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