§ 23 ZVG
- § 23 ZVG
2 Fundstellen
- GrundpfandrechteSchema
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,
- SonstigesSchema
Verfügungsbeschränkungen vor Antragstellung, § 892 BGB
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,
Verfügungsbeschränkungen vor Antragstellung, § 892 BGB