Abs. 4. Unterschied zu § 822 BGB
- Zivilrecht
Bei § 816 Abs. 1 Satz 2 handelt ein Nichtberechtigter, bei § 822 BGB der Berechtigte. Beispiel: Entleiher des Kfz verschenkt dieses an seinen Sohn.
Bei § 816 Abs. 1 Satz 2 handelt ein Nichtberechtigter, bei § 822 BGB der Berechtigte. Beispiel: Entleiher des Kfz verschenkt dieses an seinen Sohn.