Ausfluss des Repräsentationsprinzips. Aussage
Vollmachtserteilung ist gegenüber Vertretergeschäft rechtlich selbständig. Gesetzliche Verankerung: § 167 Abs. 2 BGB, wonach Erteilung der Vollmacht nicht der Form des Rechtsgeschäftes bedarf.
Zivilrecht · BGB AT