Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Bedrohung mit einem Verbrechen, § 241 Abs. 1 StGB

Inaussichtstellen eines künftige, vom Täter herrührenden Verhaltens. Vortäuschen eines Verbrechens, § 241 Abs. 2 StGB: Täter versucht, den Irrtum zu erregen, ein Verbrechen durch einen Dritten stehe unmittelbar bevor oder habe bereits begonnen. Jeweils gegen den Bedrohten selbst oder ihm nahestehende Person.

Strafrecht · § 241 StGB (Bedrohung)

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz