Bei Nachlieferung
Verkäufer erhält Herausgabeanspruch hinsichtlich der mangelhaften Sache, §§ 346, 439 Abs. 4 BGB
Zivilrecht · Erfüllung
Verkäufer erhält Herausgabeanspruch hinsichtlich der mangelhaften Sache, §§ 346, 439 Abs. 4 BGB
Zivilrecht · Erfüllung