Erfüllung
Zivilrecht · Anspruchsgrundlagen · 106 Prüfungspunkte
3 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.
Die Änderungen im Einzelnen (3)
§ 434 BGB
Sachmangelbegriff neu: subjektive, objektive und Montageanforderungen kumulativ
Prüfungsschritt 'Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung' ist falsch; aliud jetzt Abs. 5 · geändert seit 1.1.2022
§ 651a BGB
Reisevertragsrecht §§ 651a-651m → §§ 651a-651y; Ausschlussfrist § 651g a.F. entfallen
§§ 651a-651m→§§ 651a-651y
Reiserechtsschema von der Anspruchsgrundlage bis zur Frist unbrauchbar · umnummeriert seit 1.7.2018
§ 439 BGB
Abs. 3 neu: verschuldensunabhängiger Ersatz der Aus- und Einbaukosten, auch B2B
Streit Weber/Putz gesetzlich entschieden · geändert seit 1.1.2018
Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.
Erfüllung (= Primäranspruch) ist gerichtet auf jede Art von Leistung. Das sog. Leistungsprogramm richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (sog. Leistungsversprechen).
Definition
- Allgemein
Vertraglicher Primäranspruch
Erläuterung
Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB; offener Vorbehalt, Scheingeschäft, Scherz, §§ 116 Satz 2 – 118 BGB; Formnichtigkeit, § 125 BGB; gesetzliches Verbot, § 134 BGB; Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1, § 138 Abs. 2 BGB; Anfechtung, § 142 BGB; aufschiebende Bedingung, § 158 Abs. 1 BGB; Anfangstermin, § 163 BGB; Vertrag über künftiges Vermögen, § 311b Abs. 2 BGB; Nachlass, § 311b Abs. 4 BGB; Formverstöße gegen § 494 BGB.
Beispiel
§§ 488 Satz 2; 566b; 579; 611, 614; 631, 641; 765; 1147 BGB.
Erläuterung
Erfüllung, § 362 BGB; Erfüllungssurrogate, §§ 364-383 BGB (Annahme an Erfüllungs Statt, Versteigerung, Hinterlegung); Rücktritt, §§ 346 ff. BGB; Kündigung, z.B. §§ 314, 553, 626, 671 Abs. 2 BGB; Widerruf, § 355 BGB; Erlass, § 397 BGB; Unmöglichkeit, § 275 Abs. 1 BGB (Leistung), § 326 Abs. 1 BGB (Gegenleistung); Aufrechnung, § 389 BGB; Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 3 i.V.m. §§ 346 ff. BGB; Abtretung, § 398 BGB („Erlöschen“ nur in Verbindung mit dem Altgläubiger!); Aufhebungsvertrag, §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB; Widerruf eines Auftrages, § 671 BGB; auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB; Zeitablauf, § 163 BGB; Novation (= Umschuldung), §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB; Schadensersatzverlangen nach Fristsetzung, § 281 Abs. 4 BGB; Selbsthilfeverkauf, Versteigerung, § 373 Abs. 2 HGB; Verzug bei Fixhandelskauf (relatives Fixgeschäft), § 376 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Erläuterung
Verjährung, § 214 BGB; Treu und Glauben (in Form der unzulässigen Rechtsausübung, = venire contra factum proprium), § 242 BGB; allgemeines Zurückbehaltungsrecht, § 273 Abs. 1 und 2 BGB; Zurückbehaltungsrecht aus der Einrede des nicht erfüllten Vertrages, § 320 BGB; Zurückbehaltungsrecht des Besitzers, § 1000 BGB; Zurückbehaltungsrecht des Erbschaftsbesitzers, § 2022 Abs. 1 BGB; Mängeleinrede, § 438 Abs. 4 Satz 2 BGB; Bereicherungseinrede, § 821 BGB; Arglisteinrede § 851 BGB; Einrede der Anfechtbarkeit / Aufrechenbarkeit bei Bürgschaft, § 770, BGB; Einrede der Vorausklage bei Bürgschaft, § 771 BGB; Einreden des Hypothekengläubigers, §§ 1137, 1157 BGB; Leistungsverweigerungsrecht bei Unverhältnismäßigkeit, §§ 275 Abs. 2 und 3 BGB; Unsicherheitseinrede, § 321 BGB; verbundende Geschäfte (bei Verbraucherkrediten), § 359 BGB; Verweigerung der Nacherfüllung, §§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB; Arglisteinrede, § 853 BGB; Einreden des Verpfänders, § 1211 BGB.
Erläuterung
Sachkauf, § 433 BGB; Rechtskauf, §§ 433, 453 BGB; Werklieferungsvertrag, §§ 433, 651 BGB. Nach Gefahrübergang, §§ 446, 447 BGB.
Erläuterung
Gerichtet auf (mögliche!) Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung; kein Verweigerungsrecht des Verkäufers gem. §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB
Erläuterung
Nacherfüllungsanspruch des Käufers
Definition
- Bei Nachlieferung
Verkäufer erhält Herausgabeanspruch hinsichtlich der mangelhaften Sache, §§ 346, 439 Abs. 4 BGB
Erläuterung
Nach Abnahme § 640 Abs. 1 BGB, kein Fall des § 651 BGB
Erläuterung
Keine Wirksamkeitshindernisse insbesondere gem. §§ 125 Satz 1, 134, 138 BGB.