Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Dann

Strafrahmenverschiebung wegen minder schweren Falls (z.B. § 224 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 2, § 249 Abs. 2, § 250 Abs. 2 StGB), liegt vor, wenn in dem vorliegenden Fall gemessen am Durchschnitt vergleichbarer Fälle eine erhebliche Schuldabweichung nach unten vorliegt, Indizien: geringe Tatbeute (50 EUR), geringe Verletzungen, keine Vorstrafen, nachvollziehbare Tatmotive, Anwendung des Regelstrafrahmens würde unverhältnismäßige Härte darstellen.

Referendariat · Prozessuales Gutachten

Vorliegen weiterer gesetzlich vorgeschriebener (z.B. § 27 Abs. 2 oder § 35 Abs. 2 StGB) bzw. gesetzlich zugelassener (§§ 21 und 23 Abs. 2 StGB) Milderungsgründe und die sich daraus eröffnende Strafrahmenverschiebung nach § 49 StGB.

Referendariat · Prozessuales Gutachten

2 Definitionen aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz