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§ 35 StGB

  • § 35 Abs. 1 1 StGB
  • § 35 Abs. 1 2 StGB
  • § 35 Abs. 1 Nr. 1 StGB
  • § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB
  • § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB
  • § 35 Abs. 1 StGB
  • § 35 Abs. 2 StGB
  • § 35 StGB

Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

16 Fundstellenin 7 Schemata

  • §§ 258, 258a StGB (Strafvereitelung)Schema

    Persönliche Strafausschließungsgründe

  • BeteiligungSchema

    Objektiver Tatbestand › Tatmittler weist Strafbarkeitsmangel auf, sog. Defekt. · Tatmittler weist Strafbarkeitsmangel auf, sog. Defekt. › Schuldlos handelndes Werkzeug · Objektiver Tatbestand › Täter weist keinen Strafbarkeitsmangel auf

  • DefinitionenSchema

    Notstand › Entschuldigender Notstand: Schuld des Täters entfällt

  • Prozessuales GutachtenSchema

    B. Prozessuales Gutachten

  • RechtfertigungSchema

    Allgemeiner rechtfertigender Notstand, § 34 StGB; wortgleich: § 16 OWiG › Notstandshandlung

  • SchuldSchema

    Entschuldigungsgründe · Entschuldigender Notstand, § 35 StGB › Notstandslage · Entschuldigender Notstand, § 35 StGB › Rechtmäßigkeit der Notstandshandlung · Entschuldigungsgründe › Entschuldigender Notstand, § 35 StGB · Irrtum, § 35 Abs. 2 StGB › Täter nimmt irrig die sachlichen Voraussetzungen an (=… · Übergesetzlicher entschuldigender Notstand › Notstandshandlung

  • Vorsätzlich vollendetes BegehungsdeliktSchema

    Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe › Irrtum über das Bestehen von Tatumständen, die…