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Dissensregel § 155 BGB analog. Arg.: Beide Parteien wollten das objektiv Erklärte nicht und die Rechtsordnung hat keinen Anlass, ihnen das Erklärte aufzudrängen.

Zivilrecht · BGB AT

Befreiung von der Verbindlichkeit aus dem Valutaverhältnis, wenn dieses intakt ist.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Kondiktionsanspruch aus dem Valutaverhältnis, wenn dieses fehlerhaft ist.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Leistungskondiktion. Aber es fehlt schon an einer Leistung, denn durch die Zuwendung des A an C wollte diese nur ihre vermeintlich eigene Verbindlichkeit aus dem Deckungsverhältnis mit B tilgen, §§ 675 iVm 665 BGB.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Befreiung von der Verbindlichkeit aus dem Valutaverhältnis. Aber Bedenken: Verstoß gegen „zweites Gebot“, weil damit der Dritte mit den Durchsetzungsrisiken aus dem Valutaverhältnis belastet würde.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

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