Denkbar
Dissensregel § 155 BGB analog. Arg.: Beide Parteien wollten das objektiv Erklärte nicht und die Rechtsordnung hat keinen Anlass, ihnen das Erklärte aufzudrängen.
Zivilrecht · BGB AT
Befreiung von der Verbindlichkeit aus dem Valutaverhältnis, wenn dieses intakt ist.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Kondiktionsanspruch aus dem Valutaverhältnis, wenn dieses fehlerhaft ist.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Leistungskondiktion. Aber es fehlt schon an einer Leistung, denn durch die Zuwendung des A an C wollte diese nur ihre vermeintlich eigene Verbindlichkeit aus dem Deckungsverhältnis mit B tilgen, §§ 675 iVm 665 BGB.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Befreiung von der Verbindlichkeit aus dem Valutaverhältnis. Aber Bedenken: Verstoß gegen „zweites Gebot“, weil damit der Dritte mit den Durchsetzungsrisiken aus dem Valutaverhältnis belastet würde.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht