Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Der Mangel im Valutaverhältnis beinhaltet keine Besonderheiten

Ist nur das Valutaverhältnis fehlerhaft, so hat A gar keinen Anlass, irgend etwas kondizieren zu wollen, und B kann unproblematisch bei C nach § 812 BGB kondizieren, wobei sich die Zuwendung des A an C kraft der Anweisung als Leistung des B an C darstellt.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz