Deskriptive Merkmale
Tatumstände, die durch einfache (nicht wertende) Beschreibung zum Ausdruck bringen, was gegenständlich zum tatbestandlichen Verbot oder Gebot gehört, z.B. „Mensch, „Sache“, „tötet“....). Täter muss nur den natürlichen Sinngehalt des Merkmals erfassen. Verkennt der Täter nur die strafrechtliche Bezeichnung so schließt dies den Vorsatz nicht aus (sog. Subsumtionsirrtum, u.U. § 17 StGB). Die Übergänge von deskriptiven zu normativen Tatbestandsmerkmalen sind jedoch fließend.
Strafrecht · Vorsatz