Einschränkung bzgl. Rechtsnachfolger
Leistung iSv § 817 Satz 2 BGB bedeutet, dass der Vermögensvorteil endgültig in das Vermögen des Empfängers übergehen muss. Bedeutsam für Wucherdarlehen.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Leistung iSv § 817 Satz 2 BGB bedeutet, dass der Vermögensvorteil endgültig in das Vermögen des Empfängers übergehen muss. Bedeutsam für Wucherdarlehen.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht