Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam vornehmen zu können. BGB knüpft grds. Geschäftsfähigkeit an Rechtsfähigkeit an und regelt davon Ausnahmen: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB.
Zivilrecht · Definitionen