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Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam vornehmen zu können. BGB knüpft grds. Geschäftsfähigkeit an Rechtsfähigkeit an und regelt davon Ausnahmen: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB.

Zivilrecht · Definitionen

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