Grds. dolus eventualis ausreichend
Vorstellung der wesentlichen Merkmale eines Verbrechens genügt. Bewertung als Verbrechen nicht nötig (sog. Parallelwertung in der Laiensphäre). § 241 Abs. 2 StGB: mind. sicheres Folgewissen („wider besseres Wissen“) bzgl. Unwahrheit der Behauptung.
Strafrecht · § 241 StGB (Bedrohung)