Grundeigentum
Eigentum an einem Grundstück; umfasst Grundstück selbst, wesentliche Bestandteile, §§ 93, 94 BGB und subjektiv dingliche Rechte, § 96 BGB. Grds. nicht: Zubehör nach § 97 BGB.
Zivilrecht · Definitionen
Eigentum an einem Grundstück; umfasst Grundstück selbst, wesentliche Bestandteile, §§ 93, 94 BGB und subjektiv dingliche Rechte, § 96 BGB. Grds. nicht: Zubehör nach § 97 BGB.
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