Haftung nur für typischen Risiken
Gehaftet wird also nicht schon für alle reinen Kausalitäten, zB der Kfz-Halter haftet gem. § 7 StVG nur für typische Betriebsgefahren.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Gehaftet wird also nicht schon für alle reinen Kausalitäten, zB der Kfz-Halter haftet gem. § 7 StVG nur für typische Betriebsgefahren.
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