Klage gegen die Mitwirkungsbehörde
- Öffentliches Recht
Mangels VA lediglich allgemeine Leistungsklage statthaft. Aber in der Regel fehlt es dann am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis, weil in der Mitwirkung der anderen Behörde eine nach § 44a Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung liegt.