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RA trägt Fristende falsch ein, § 85 Abs. 2 ZPO; Bürokraft des RA trägt falsch ein (? dann auch?) Keine Zurechnung dieser Handlung über § 278 BGB, denn ein Prozessrechtsverhältnis ist kein Schuldrechtsverhältnis

Zivilrecht · Noch einarbeiten

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