Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Kommerzialisierungsgedanke

Prinzip, wonach Lebensgüter, die im wirtschaftlichen Verkehr für Geld erworben werden können bzw. für die ein Markt besteht, als Vermögenswert anzusetzen sind. Gefahr: Undifferenzierte Anwendung des Kommerzialisierungsgedankens führt aufgrund der Tatsache, dass heute nahezu alles käuflich und verkäuflich ist, zu einer uferlosen Ausdehnung der Ersatzpflicht und daher zu einem Widerspruch zu § 253 Abs. 1 BGB. Daher ist bei der Anwendung des Kommerzialisierungsgedankens im Einzelfall eine normative und wirtschaftliche Abwägung durchzuführen. Ein Ersatz wird bei Wirtschaftsgütern von zentraler Bedeutung für die eigene Lebenshaltung bejaht, bei Luxusgütern eher verneint.

Zivilrecht · Definitionen

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz