Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
Personengesellschaft auf fehlerhafter Vertragsgrundlage wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Vergangenheit wie eine wirksame Gesellschaft behandelt, Argument: Rückabwicklung über §§ 812 ff. BGB nicht sachgerecht; Gesellschaftsrecht enthält Spezialregeln für Auflösung
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