Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
- Zivilrecht
Personengesellschaft auf fehlerhafter Vertragsgrundlage wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Vergangenheit wie eine wirksame Gesellschaft behandelt, Argument: Rückabwicklung über §§ 812 ff. BGB nicht sachgerecht; Gesellschaftsrecht enthält Spezialregeln für Auflösung