Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Letztwillige Verfügung zugunsten einer Geliebten

Grundsätzlich begründet die Benachteiligung selbst nächster Angehöriger in einer Verfügung von Todes wegen noch keine Sittenwidrigkeit iSv § 138 BGB. Die Sittenwidrigkeit kann sich aber aus dem Gesamtbild des Einzelfalles ergeben. Bei sog. Geliebtentestamenten ist nach folgenden Kriterien abzuwägen:

Zivilrecht · Familie Erb

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz