Zum Inhalt springen

§ 138 BGB

  • § 138 Abs. 1 BGB
  • § 138 Abs. 1, § 138 Abs. 2 BGB
  • § 138 Abs. 2 BGB
  • § 138 BGB
  • §§ 138, 134 BGB
  • §§ 138, 242 BGB
  • §§ 138, 826 BGB
  • §§ 138; 174; 242 BGB

Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

36 Fundstellenin 14 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    „faktisches Arbeitsverhältnis“ · Ordentliche Kündigung › Allgemeine Unwirksamkeitsgründe · Prüfung einer ordentlichen Kündigung

  • BereicherungsrechtSchema

    Nach § 817 Satz 2 BGB ist die Kondiktion einer Leistung ausgeschlossen, deren Annahme durch den Empfänger…

  • BGB ATSchema

    Allgemeine Geschäftsbedingungen · Vertretungsmacht › Kein Missbrauch · Unwirksamkeit wegen Sittenverstoßes, § 138 BGB · Wucher, § 138 Abs. 2 BGB › Voraussetzungen · Voraussetzungen › Objektiver Tatbestand des Wuchers · Voraussetzungen › Subjektiver TB

  • DefinitionenSchema

    Vertragsfreiheit

  • Delikts- und SchadensrechtSchema

    Normative Korrektur der Schadensermittlung › Ergebnis: Kein Schadensersatzanspruch

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    Wirksame dingliche Einigung, § 929 Satz 1 BGB › Keine Wirksamkeitshindernisse

  • Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt › Verhältnis verlängerter Eigentumsvorbehalt und Sicherungsglobalzession

  • ErbrechtSchema

    Prüfung einer wirksamen Verfügung von Todes wegen › Wirksamkeit · Wirksamkeit › Keine sonstigen Wirksamkeitshindernisse (insbesondere Sittenwidrigkeit, § 138 BGB) · Erbvertrag › Wenn ein Erblasser im Rahmen eines Erbvertrags die Umstände für eine Anfechtung selbst… · Gewillkürte Erbfolge, §§ 1937, 1941 BGB › Wirksame Verfügung von Todes wegen

  • ErfüllungAnspruchsziel

    Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch › Anspruch entstanden

  • Familie ErbSchema

    Eigenhändiges Testament › Sittenwidrigkeit · Sittenwidrigkeit › Zeitpunkt für die Bewertung der Sittenwidrigkeit eines Testaments: · Wenn ein Erblasser im Rahmen eines Erbvertrags die Umstände für eine Anfechtung selbst herbeigeführt hat, um…

  • GrundrechteSchema

    Grundrechtsverpflichtete

  • VertragsrechtSchema

    Miete · Bürgschaftsvertrag

  • Schuldrecht ATSchema

    Abtretung künftiger Forderungen

  • SicherungsübereignungSchema

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung