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Materiell nach BGB

Zivilrecht

Bei Prüfung des materiellen Rechts werden nur die materiellen Voraussetzungen, z.B. des Erwerbs gem. § 873 BGB, geprüft und die Frage, ob die Eintragung erfolgt ist oder nicht. Ob dabei die formellen Verfahrensvorschriften der GBO beachtet wurden, ist grds. ohne Belang.

Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte