Materiell nach BGB
Bei Prüfung des materiellen Rechts werden nur die materiellen Voraussetzungen, z.B. des Erwerbs gem. § 873 BGB, geprüft und die Frage, ob die Eintragung erfolgt ist oder nicht. Ob dabei die formellen Verfahrensvorschriften der GBO beachtet wurden, ist grds. ohne Belang.
Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte