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Nach a.A. ist eine Anbindung nicht erlaubt. Argument

Durch die Verknüpfung wird eine vom Gesetz gerade nicht gewollte faktische Akzessorietät geschaffen, vgl. § 1192 BGB und somit der sachenrechtliche Typenzwang umgangen.

Zivilrecht · Grundpfandrechte

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