Nach der Rspr. wird § 883 Abs. 2 BGB nicht analog angewendet. Argument
Der soziale Schutzzweck des § 566 BGB würde unterlaufen werden. Der Mieter, der keine Veranlassung hat, das Grundbuch einzusehen, muss geschützt werden. Der Grundstückserwerber hingegen muss stets mit einem bestehenden Mietvertrag rechnen.
Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte