Nötigungsmittel muss Wegnahme zeitlich nachfolgen (hier
Abgrenzung zum Raub). Qualifizierte Nötigung wie bei § 249 Abs. 1 StGB.
Strafrecht · § 252 StGB (räuberischer Diebstahl)
Abgrenzung zum Raub). Qualifizierte Nötigung wie bei § 249 Abs. 1 StGB.
Strafrecht · § 252 StGB (räuberischer Diebstahl)