Nr. 3
Privilegierung beim gesetzlichen Rücktrittsrecht (Sorgfaltsmaßstab des § 277 BGB)
Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil
Landschaftsbild, kein Drittschutz, sondern Interesse der Allgemeinheit (wie im Zivilrecht stellen ideelle Wünsche des Einzelnen keine wehrfähige Rechtsposition dar)
Öffentliches Recht · Einarbeiten 1
Anfechtungs- / Verpflichtungsklagen in allen anderen Fällen (Normalfall)
Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Allgemeines