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Nr. 3

Privilegierung beim gesetzlichen Rücktrittsrecht (Sorgfaltsmaßstab des § 277 BGB)

Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil

Landschaftsbild, kein Drittschutz, sondern Interesse der Allgemeinheit (wie im Zivilrecht stellen ideelle Wünsche des Einzelnen keine wehrfähige Rechtsposition dar)

Öffentliches Recht · Einarbeiten 1

Anfechtungs- / Verpflichtungsklagen in allen anderen Fällen (Normalfall)

Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Allgemeines

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