Prozessuale Tat
§ 264 StPO, einheitlicher geschichtlicher Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte ein Delikt verwirklicht haben soll. Einheitlich: Aufspaltung in mehrere Teile wäre nach Auffassung eines objektiven Dritten unnatürlich, das erfordert engen zeitlichen, sächlichen und räumlichen Zusammenhang.
Strafrecht · Definitionen