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Prozessuale Tat

§ 264 StPO, einheitlicher geschichtlicher Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte ein Delikt verwirklicht haben soll. Einheitlich: Aufspaltung in mehrere Teile wäre nach Auffassung eines objektiven Dritten unnatürlich, das erfordert engen zeitlichen, sächlichen und räumlichen Zusammenhang.

Strafrecht · Definitionen

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