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Rausch

Zustand, der seinem ganzen Erscheinungsbild nach durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen wird. Bei Alkohol existieren keine festen Grenzwerte, daher Gesamtabwägung im Einzelfall. Richtwert: etwa 3, 0 Promille. Andere berauschende Mittel: Rauschgift, Medikamente. Differenziere, ob aufgrund des Zu-Sich-Nehmens berauschender Mittel Schuldfähigkeit zur Zeit der Tat nachweislich oder nur möglicherweise vorliegt. Nachweislich: Rausch unproblematisch. Möglicherweise: Dann unterscheide: Rausch unstreitig, wenn zumindest § 21 StGB sicher vorliegt. Rausch (-), wenn nur möglicherweise volle Schu

Strafrecht · § 323a StGB (Vollrausch)

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