Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Realofferte

Sonderform des Angebots, bei dem die angebotene Leistung tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Angebot richtet sich also sowohl auf den Abschluss des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts, wobei die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts zur Bedingung (§ 158 BGB) der Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts erklärt wird. Beispiele: Brote im Restaurant, Waren in Automaten, Massenverkehrsmittel.

Zivilrecht · Definitionen

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz