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Rechtsbehelf mit Devolutiveffekt.

Strafrecht · Definitionen

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom... ist zulässig. Er ist statthaft, § 338 ZPO, und formgerecht, § 340 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, eingelegt worden. Auch die Zweiwochenfrist des § 339 Abs. 1 ZPO ist eingehalten. Diese beginnt bei einem Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO erst mit der Zustellung an beide Parteien, vorliegend also erst mit der am... erfolgten Zustellung an den Kläger. Die Zustellung an beide Parteien ersetzt bei einem Versäumnisurteil die Verkündung des Urteils, § 310 Abs. 3 ZPO, und erst mit Verkündung, § 310 Abs. 1 ZPO, wird das Urteil rechtlich existent

Zivilrecht · Entscheidungsgründe

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