Schaden
Unfreiwillige Einbuße an Rechtsgütern einer Person. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes regeln die §§ 249 ff. BGB.
Zivilrecht · Definitionen
Unfreiwillige Einbuße an Rechtsgütern einer Person. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes regeln die §§ 249 ff. BGB.
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