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Subordinationsrechtlicher Vertrag

Öffentliches Recht

Der subordinationsrechtliche Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien, die sonst hinsichtlich des Vertragsgegenstandes in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, § 54 Satz 2 VwVfG. Neben dem Erlass eines VA kommen auch sonstige hoheitliche Verwaltungshandlungen in Betracht. Beispiel: Behörde und X schließen einen Vertrag, wonach A in fünf Jahren seinen Bungalow instand setzt und die Behörde diesen bis dahin duldet.

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