Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Tenor eines VAs wird zu Lasten des Widerspruchsführers geändert. Nicht

Begünstigender VA wird auf Widerspruch eines belasteten Dritten zu Lasten des Begünstigten verschärft, z.B. Aufhebung der Baugenehmigung auf den Widerspruch des Nachbarn hin. Auch: Der den Adressaten begünstigende VA wird auf den Widerspruch des belasteten Dritten zu dessen Lasten noch verschärft, z.B. Baugenehmigung auf den Widerspruch des Nachbarn hin die Abstandsflächen noch verkürzt. Entscheidungsausspruch (nicht: Entscheidungsgründe) muss geändert werden. R.i.p. ist zulässig, auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 50 VwVfG. Alles in Butter, wenn:

Referendariat · Behördenklausur

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz