Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
- Strafrecht
Kombination erhöht die Strafbarkeit. In diesen Fällen ist auch der Vorsatzteil für sich allein bereits strafbar. Beispiel: § 251 BGB.
Kombination erhöht die Strafbarkeit. In diesen Fällen ist auch der Vorsatzteil für sich allein bereits strafbar. Beispiel: § 251 BGB.