Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
Kombination erhöht die Strafbarkeit. In diesen Fällen ist auch der Vorsatzteil für sich allein bereits strafbar. Beispiel: § 251 BGB.
Strafrecht · Definitionen
Kombination erhöht die Strafbarkeit. In diesen Fällen ist auch der Vorsatzteil für sich allein bereits strafbar. Beispiel: § 251 BGB.
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